Definition Freie Berufe
Was sind Freie Berufe?
Die Freien Berufe sind zumeist akademisch ausgebildete Dienstleister und bilden eine wichtige Säule des sogenannten Mittelstandes.
Nach der vom Gesetzgeber in § 1 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes übernommenen Begriffsdefinition erbringen Angehörige Freier Berufe aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und Allgemeinheit ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11.10.2001 die Freien Berufe wie folgt charakterisiert: Freie Berufe sind Tätigkeiten, die ausgesprochenen intellektuellen Charakter haben, eine Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen und strengen berufsständischen Regelung unterliegen. Bei der Ausübung einer solchen Tätigkeit hat das persönliche Element besondere Bedeutung, und diese Ausübung setzt auf jeden Fall eine große Selbstständigkeit bei der Vornahme der beruflichen Handlung voraus.