Der VFBH
… wurde im Jahre 1949 als Arbeitsgemeinschaft von Kammern und Verbänden der hessischen Freiberufler gegründet. Er ist der Zusammenschluss von berufsständischen Kammern und Verbänden zur Wahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen der Freien Berufe in Hessen. Er vertritt die gemeinsamen Interessen gegenüber der Politik.
Der Verband verfolgt keine berufsgruppenspezifischen und keine parteipolitischen Ziele.
Ziele und Aufgaben
Der VFBH setzt sich ein
- für das Recht der Bürger, sich ihren Arzt, Anwalt, Architekten, Prüfingenieur, Steuerberater oder sonstigen Berater in allen Lebensbereichen frei wählen zu können
- für das Recht der Freiberufler, ihren Beruf in eigener Verantwortung und frei von staatlichen Eingriffen ausüben zu können
- für die Altersversorgung der Freien Berufe im Rahmen von berufsständischen Versorgungswerken der Kammern
- für Steuergerechtigkeit für die Freien Berufe
- für die Erleichterung des Zugangs von Freiberuflern zu staatlichen Förderungsprogrammen
- für den Abbau bürokratischer Hemmnisse und die Rückführung und Verlagerung öffentlicher Dienstleistungen auf die Angehörigen der Freien Berufe
- für die Schaffung von Transparenz und Honorargerechtigkeit in staatlichen Gebührenordnungen
- für die Förderung der praxisgerechten Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter von Freiberuflern
- für die Entsendung von Freiberuflern in gesellschaftspolitisch relevante Beratungs- und Entscheidungsgremien
- für eine effiziente Interessensvertretung der Freien Berufe in der Europäischen Union